AGB – SB-Anlagen
Die Benutzung der SB-Waschanlagen (-Sauger, -Waschboxen sowie -Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen.
1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu
beachten.
2. Folgende Mindestabstände sind bei den SB-Waschboxen zum Fahrzeug sind einzuhalten:
-Hochdruckvorwäsche Mindestabstand 30cm
-Frischwasserspülen Mindestabstand 30cm
-Glanzspülfunktion Mindesabstand 30 cm
3. Folgende Regeln sind zu beachten:
Bitte Beachten
-Eimerwäsche und die Motorwäsche sind nicht gestattet
-nach dem Waschvorgang die Waschboxen verlassen
-die Waschboxen bitte sauber verlassen
Warnhinweise
-Motorwäsche verboten
-Rückstoßkraft des Strahls beachten
-Es dürfen keine mitgebrachten Chemkalien verwendet werden
-Die Waschanlage darf nur zur Außenreinigung von dafürgeeigneten Farhrzeugen verwendet werden. Ob ihr Fahrzeug
geeignet ist, erfahren Sie im dazugehöriigen Handbuch
-Hochdruckstrahl niemals auf Personen, Tiere oder lose Gegenstände richten
-vor Benutzung der Schaumbürste diese auf Fremdkörper kontrollieren und nur auf vorgewaschene Fahrzeuge anwenden
-elektrische Bauteile und Dichtungen nicht mit Hochdruck besprühen
Die Bedienungshinweise der Waschboxen sind zu beachten.
4. Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Waschanlagen (-Sauger, -Waschboxen sowie -Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/ Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.
5. Ist vor der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber / Personal ist zu informieren.
Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen und der Betreiber/Personal ist über diesen Zustand zu informieren.
6. Die SB-Anlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von Personenkraftwagen (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden. Die SB-Anlagen dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.
7. In den SB-Boxen ist die Reinigung von Transporter und Wohnmobile (max. Höhe von 3,20m) gestattet.
Achtung! Die Reinigung von Transporter und Wohnmobile ist mit äußerster Sorgfalt und nach Angaben des Herstellers durchzuführen! Insbesondere sensible Teile können beschädigt werden! Ein angemessener Sicherheits- abstand ist bei der Reinigung einzuhalten! Achten Sie darauf, dass Sie einen ausreichenden Abstand halten, so dass weder Teile beschädigt noch durch Spritzer auf der Kleidung verunreinigt werden kann! Die Reinigung von Transporter und Wohnmobile erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr! Eine Haftung des Betreibers besteht nur dann, wenn ihn oder die Mitarbeiter/innen eine grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden trifft.
8. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber / Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
9. Aus abwasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel-Chemie nicht verwendet werden!
10. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 3,20m.
11. „Vorsicht beim Saugen“ aufgrund der Saugkraft der Sauger kann es möglich sein, dass lose im Fahrzeug liegende Teile bzw. Gegenstände aufgesaugt werden können. Für aufgesaugte Teile oder Sachen haftet der Anlagenbetreiber nicht. Ein Öffnen der Staubsauger und Durchsuchen der Staubsaugerinhalte kann nicht vorgenommen werden. Vor dem Beginn des Saugens ist deshalb darauf zu achten, dass keine Sachen eingesaugt werden können, an deren Erhalt der Kunde Interesse hat. Vor dem Beginn des Saugens auch auf Schäden und Verstopfungen am Staubsauger achten. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/ Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.
12. Abladen/Abstellen von Müll jeglicher Art ist verboten und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Das Betreten/Befahren des Grundstückes zum Zwecke des Müllabladens ist verboten.
13. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
14. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.