AGB – Waschstraße
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen.
1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
2. Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten Ruheposition (Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein. Die Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische Antennen müssen eingefahren werden.
3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung, keine groben Steinschlagschäden, alle Außenteile fest, Reifendruck korrekt, durchschnittliche Beladung,
Tuningteile usw.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie bitte das Personal an.
4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und verriegelt sein ebenso muss die Lenkung frei sein.
5. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen
könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Waschstraßenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den
Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
7. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges
gehören (z. B. Reifen, Spoiler, Antenne o. Ä) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen,
Scheibenwischer und Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen,
es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten durch dieser obengenannten Teile Beschädigungen an unsere Waschstraße entstehen so ist
der Kunde/Fahrzeugführer hier für haftbar.
9. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn,
dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft
10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes dem Waschstraßenbetreiber oder dem Personal
gemeldet wird.
11. Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:
– Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 36 cm
– Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 5 cm
– Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
– Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse
– Bodenfreiheit von weniger als 8 cm
- einer Fahrzeugbreite von mehr als 240 cm
- einer Fahrzeughöhe von mehr als 205 cm
– Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind
– Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
12. Verfügt das Fahrzeug über außen nicht serienmäßig angebrachte Teile, fragen Sie bitte unser Personal.
13. Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
14. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten.